Steuerstrafrecht

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erstrecken sich insbesondere auf folgende Leistungen

1. Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung

Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:

  • Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland

2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen

Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei:

  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen

3. Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung

Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig positiv beeinflusst oder sogar entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind eine:

  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren

4. Bundesweite Strafverteidigung durch

  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten

5. Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren

  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof